Die bundesweite Verordnung „Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)“ bietet die gesetzliche Grundlage für die Ausführung pflegerischer Maßnahmen in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie chronisch kranken und alten Menschen. Durch die Ausbildung erlangen Sie die gesetzliche Berechtigung, unterstützende Tätigkeiten im Bereich der Grundpflege und bei der Medikamenteneinnahme zu verrichten.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil (118 UE) und einem Praktikum (48 UE).
Inhalte
Sich pflegen
Essen und Trinken
Ausscheiden
Sich kleiden
Sich bewegen
Einführung in die Arzneimittellehre
Kontrolle der Vitalzeichen
Zielgruppe
Diplom-Sozialbetreuer/Diplom-Sozialbetreuerinnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung,
Fach-Sozialbetreuer/Fach-Sozialbetreuerinnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung,
Heimhelfer/Heimhelferinnen, soweit dieser Beruf in den landesrechtlichen Vorschriften vorgesehen ist,
Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu Trägern von Einrichtungen der Behindertenbetreuung, die behördlich bewilligt sind oder der behördlichen Aufsicht unterliegen, behinderte Menschen in multiprofessionellen Teams, deren Aufgabe die ganzheitliche Begleitung und Betreuung der behinderten Menschen ist, betreuen oder eine solche Tätigkeit anstreben,
Zivildienstleistende,
Studierende einer Ausbildung in einem Gesundheitsberuf, deren Studienvorschriften ein Pflegepraktikum vorsehen,
Lehrlinge im Rahmen einer Lehrlingsausbildung in einem Pflegeassistenzberuf
Methoden
Unterricht, Heimstudium, Praktikum.
Hinweis
Das Praktikum im Ausmaß von mind. 40 Stunden ist in einer stationären bzw. teil-stationären Behindertenbetreuungs- oder Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu absolvieren.
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