SozialpädagogIn/ SozialarbeiterIn oder MitarbeiterIn mit vergleichbarer Qualifikation (m/ w/ d) für die Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener in der „Jugendwohngemeinschaft“
In unserer „Jugendwohngemeinschaft“ in Neunkirchen betreuen wir Jugendliche und junge Erwachsene ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (bis zum max. 21. Lebensjahr) im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe. Ihre Hauptaufgabe als BetreuerIn ist die Unterstützung unserer jungen Menschen in ihrem Lebensalltag und die Begleitung in die Selbstständigkeit.