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Die Rückkehr von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie
Interview mit Frau Dipl.Psych. Irmela Wiemann
Rückführungen sind nicht immer am Wohle des Kindes orientiert.
Im Rahmen einer Weiterbildung im Colleg für FamilienPädagogik
im März 2004 gab Irmela Wiemann, Familientherapeutin, Autorin
und langjährige Expertin für Pflegekinder fachliche Orientierung,
wann Rückführungen anzustreben sind und wie sie gelingen
können. Das Interview führte Dr. Rosa Heim, die Leiterin
des Collegs für FamilienPädagogik:
Heim: Was war ausschlaggebend, dass Sie sich mit dem Thema
Rückführungen so intensiv beschäftigten?
Wiemann: Wenn man sich mit fremdplatzierten Kindern befasst,
dann gehört das Thema Rückplatzierung dazu. Ich wurde
als Fachfrau immer wieder hinzugezogen, wenn nicht klar war: Was
ist für das Kind das Richtige? Leider erfahre ich auch von
vielen Rückführungen, die nicht gelungen sind. Wir müssen
immer abwägen: Was ist das höhere Gut für das Kind?
In der eigenen Familie groß zu werden oder die langjährige
Bindung in einer Pflegefamilie zu erhalten.
Heim: Welche Veränderungen in Bezug auf Rückführungen
sind festzustellen?
Wiemann: Es gab Zeiten, da wollte die Fachwelt einen weiteren
Beziehungsabbruch für das Pflegekind in jedem Falle vermeiden.
Das hat sich geändert. Auch in einer Pflegefamilie muss ein
Kind viele Konflikte tragen: Die Ausnahmesituation, den Schmerz,
fortgegeben zu sein, Rolle und Status gegenüber leiblichen
Kindern. Oftmals lebt es dauerhaft im Spannungsfeld zwischen Pflegefamilie
und Herkunftsfamilie. Deshalb halten es einige Fachrichtungen für
einen existentiellen Anspruch von Kindern, wieder in ihrer eigenen
Familie zu leben.
Heim: Wann hat eine Rückführung Sinn? Wann kann
sie erfolgreich sein? Welche Kriterien legen Sie an?
Wiemann: Zunächst sind die entscheidenden Faktoren:
Alter des Kindes, als es die Herkunftsfamilie verlassen hat, Dauer
der Fremdplatzierung und Bindung des Kindes zu den Herkunftseltern
bzw. zu neuen Bezugspersonen. Kam ein Kind bereits als Säugling
in eine Pflegefamilie, dann liegen dort seine primären Bindungen
und eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nach ein, zwei, drei
und mehr Jahren ist die Ausnahme, auch wenn Eltern sich inzwischen
stabilisiert haben. Die frühe Zugehörigkeit eines Kindes
muss geschützt werden. Hat ein Kind lange Jahre in seiner Herkunftsfamilie
gelebt, dann ist es anzustreben, dass es wieder in diese Familie
zurück kann. Dabei müssen wir berücksichtigen, was
zur Fremdunterbringung geführt hat. Manchmal muss Rückführung
von vornherein ausgeschlossen werden, weil eine Vertrauensbasis
vom Kind zu seinen Eltern vollständig zerstört wurde.
Das heißt, wir müssen die Kriterien Alter und Bindung,
Dauer der Fremdplatzierung und emotional-soziale Bedingungen in
der Herkunftsfamilie in Relation setzen.
Heim: Bedeutet das, dass eine Fremdunterbringung eines Kleinkindes
die schwierigste Ausgangssituation ist?
Wiemann: Ja genau. Für die Fachkräfte ist das eine
schwere Entscheidung. Ein Kind, das mit einem Jahr fremd platziert
werden muss, entwickelt relativ rasch eine intensive Beziehung zu
den Menschen, mit denen es lebt. Die Herkunftseltern wiederum müssen
begreifen, dass sie ihrem Kind diese Bindungen nicht einfach wieder
nehmen können. Um ein Kind, das mit einem Jahr in eine Pflegefamilie
kommt, mit drei oder vier Jahren wieder zurückzuführen,
denn so lange braucht es mindestens, bis eine schwere Krise, z.B.
Sucht, überwunden wurde, müssen die Herkunftseltern ganz
viel leisten: Die Herkunftseltern müssen präsent und mit
dem Kind vertraut geblieben sein, das bedeutet eine hohe Dichte
von Kontakten. Vor der Rückkehr müssen die Eltern bereit
sein, Kontakte zu intensivieren, sanfte, weiche Übergänge
zu gestalten und nach der Rückkehr sollten sie anerkennen,
dass die bisherige Pflegefamilie für immer ein zentraler Teil
im Leben des Kindes bleibt.
Heim: Sind Eltern überhaupt für diese Prozesse
zu gewinnen?
Wiemann: Wenn wir eine Rückführung qualitativ gut
und für die Kinder erfolgreich gestalten wollen, dann ist es
Voraussetzung, dass die Eltern für diese Prozesse zu gewinnen
sind. Sonst müssen wir mit ihnen daran arbeiten, dass sie ihr
Kind in der Pflegefamilie lassen. Es ist wichtig, mit den Eltern
einen am Interesse des Kindes orientierten Weg zu erarbeiten. Das
braucht Zeit und personelle Kapazitäten.
Heim: Wann ist die Prognose für eine Rückführung
günstig?
Wiemann: Es gibt zum einen immer Herkunftsfamilien, die wir
als "erziehungsunfähig" oder mit so wenig Ressourcen
ausgestattet erleben, dass eine Rückführung auszuschließen
ist. Zum anderen gibt es Lebenskrisen vorübergehender Art,
die von den betroffenen Eltern bewältigt werden können:
Krankheiten, schwere seelische Krisen, Partnerschaftskrisen, Schübe
von psychischen Krankheiten, möglicherweise Suchtverhalten.
Es hängt zum einen davon ab, wie entschlossen und selbstkritisch
Eltern an sich arbeiten und diese Krisen überwinden. Entscheidend
ist, ob die Eltern Verantwortung für die Geschehnisse übernehmen,
die zur Fremdplatzierung geführt haben. Zum anderen ist die
Einfühlung in das Kind von großer Bedeutung: Eine Mutter
oder ein Vater, die von ihrem Kind getrennt lebten, müssen
bei der Wiederaufnahme mehr leisten als normale Eltern. Sie bekommen
ein seelisch verletztes Kind zurück, das durch die Trennung
offen oder unbewusst misstrauisch geworden ist. Wir kennen hier
Phasen des Beziehungsaufbaus: Da kommt zunächst die Phase,
in der alle sehr glücklich sind und alles sehr leicht aussieht.
Dann kommt aber eine Phase, in der das Kind ambivalent ist oder
sich verweigert. Es hat Angst, sich wieder einzulassen, es fragt
sich: "Geben mich meine Eltern wieder fort?". Es wird
ganz viele Konflikte inszenieren, um auszuloten, ob es sich auf
die Eltern jetzt verlassen kann. Das sind ganz schwere Prozesse.
Die Prognose ist gut bei Eltern, die bereit sind, Beratung, Hilfe,
Unterstützung anzunehmen. Allein können sie meist diese
komplizierten Prozesse nicht bewältigen, sonst stehen sie wieder
vor einem Scherbenhaufen.
Heim: Können Kinder nach Gewalt- oder Missbrauchssituationen
zurückgeführt werden, wenn der betroffene Elternteil Reue
zeigt und Stabilität in der Familiensituation gegeben ist?
Wiemann: Es gibt bestimmte schwere Ereignisse in Familien,
da ist Rückführung auszuschließen. Dies ist bei
sexuellem Missbrauch der Fall, selbst wenn der Missbraucher es bereut.
Auch zu einem Elternteil, der das Kind schwer geängstigt, misshandelt
und traumatisiert hat, können wir ein Kind nicht mehr zurückkehren
lassen, selbst wenn er bereut, was er getan hat. Wenn extreme Grunderfahrungen
vorliegen, Misshandlung, ausweglose Ohnmachtsituationen, Angstsituationen,
Schmerzsituationen, dann kann ein wirkliches Vertrauen vom Kind
zum Erwachsenen nicht mehr aufgebaut werden Denn die unbewusste
Angst des Kindes bleibt, sie bindet enorm viel seelische Energie.
Heim: Wie geht man damit um, wenn Kinder äußern,
dass sie nicht mehr in ihre Herkunftsfamilie zurück wollen?
Wiemann: Wir dürfen nicht gegen die Interessen der Kinder
entscheiden, gegen die seelischen Bedürfnisse der Kinder. Wir
müssen aber auch aufpassen, uns nicht nur an einem vordergründigen
Ich-Will-Nicht zu orientieren. Es muss geklärt werden, woher
das Nein kommt. Oft sind in der Pflegefamilie Bindungen entstanden.
Das Kind hat hier seinen Lebensmittelpunkt und es möchte bleiben.
Oder es können Ängste des Kindes sein, dass es nach einer
Rückkehr erneut fortgegeben wird. Es können aber auch
Bestrafungswünsche des Kindes sein, es will seine einstige
Ohnmacht in Macht umwandeln: Die haben mir so weh getan, indem sie
mich fort gegeben haben und jetzt zeige ich denen, dass sie mich
nicht so einfach haben können. Wir müssen sehr genau hinschauen,
was sind die Motive und Kindern und Eltern bei der Klärung
helfen. Es gibt den klassischen Fall, dass die Kinder zu den Pflegeeltern
sagen, ich will bei euch bleiben und zu den Eltern sagen, ich will
zurück. Für ein solches Kind müssten langfristig
eigentlich beide Familien erhalten und nicht eine Familie gegen
die andere ausgetauscht werden.
Heim: Ist in solchen Situationen eine Unterbringung in Pflegefamilien
sinnvoll?
Wiemann: Kinder, die in einer Einrichtung leben sind natürlich
leichter rückführbar, weil ihnen in der Einrichtung keine
Familie zum Tausch angeboten wurde. Nur wenn Kinder in Pflegefamilien
sind, kommt es zu den ganz kritischen Entscheidungskrisen. Ein Kind
in einer Einrichtung hat Bindungen zu ErzieherInnen und Bezugspersonen
aufgebaut, hat neue Modelle, neue Lebensweisen und Lebensregeln
erlebt, aber es gehört eindeutig weiter zu seiner Familie.
Deshalb ist es bereits in der Planungsphase wichtig, die richtige
Jugendhilfe-Maßnahme zu finden: Einrichtung oder Familie.
Die klassische Privatpflegefamilie ist auf Langzeitpflege orientiert
und möchte die Kinder zu Familienmitgliedern machen. Das ist
die richtige Maßnahme für Kinder, deren Eltern keine
Versorgungsrolle im Alltag mehr werden übernehmen können.
Wenn eine Chance der Rückkehr besteht, werden heute manchmal
aber auch gezielt Pflegefamilien belegt, die sich als Assistenz-
und Gastfamilie definieren und die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
intensiv betreiben. Die braucht das Kind ja, um die Beziehung zu
den Eltern zu erhalten. Das sind sehr schwere, professionelle Aufträge.
Eigentlich werden diese Pflegefamilien dafür zu schlecht bezahlt.
Aber sie können eine sinnvolle Alternative zum Heim sein, wenn
sie ihren Auftrag erfüllen, dem Kind seine Zugehörigkeit
zu seiner eigenen Familie im Bewusstsein zu erhalten.
Heim: Von den Eltern muss soviel geleistet werden, wie kann
die Elternbegleitung aussehen? Wer soll sie machen?
Wiemann: Zum einen kann die Jugendwohlfahrt freie Träger
zur Begleitung von Familien beauftragen. Leben die Kinder in Einrichtungen,
so wird diese Arbeit häufig auch von diesen übernommen.
In jedem Falle braucht es eine intensive Phase der Beratung und
der Vorbereitung der Eltern oder der Elternteile. Oder MitarbeiterInnen
der sozialpädagogischen Familienhilfe begleiten vor und nach
der Rückkehr des Kindes die Pflegefamilie und die Herkunftsfamilie.
Je nach Umfang und Intensität kann diese Arbeit auch von sozialen
Fachkräften im Pflegekinderdienst geleistet werden oder es
können Erziehungsberatungsstellen beauftragt werden. Inhaltlich
muss die Beratung mit den Eltern noch einmal bei der Krise der Fremdunterbringung
beginnen. Zentrales Thema ist: Können sie Verantwortung für
das Geschehene übernehmen?
Heim: Wie bringt man Eltern dazu, diese Leistungen in Anspruch
zu nehmen?
Wiemann: Es ist Aufgabe der Fachkräfte, die Eltern zu
motivieren. Auch die Gerichte können anordnen, dass Hilfe und
Beratung angenommen werden muss, um eine erfolgreiche Rückkehr
des Kindes zu gewährleisten. Ob es dann gelingt, muss der Beratungsprozess
zeigen. Man kann übrigens das Kind in diese Arbeit einbeziehen,
und ihm beispielsweise sagen, wie schwer das war, so lange ohne
Mama und Papa auszukommen, auch dass es vielleicht Angst hat, Mama
und Papa, könnten es erneut fortgeben. Wenn wir diese Ängste
und Realitäten aussprechen vor Eltern und Kindern, können
wir viel in Gang setzen. In unserer Beratungsstelle leiten wir Eltern
konkret an, ihren Kindern beispielsweise zu sagen: "Wir verstehen,
dass du jetzt einen eigenen Kopf hast, schließlich bist du
ganz lange ohne uns ausgekommen. Es gehört dazu, dass das Wiederzusammenwohnen
jetzt für uns alle nicht leicht ist." Ohne diese konkreten
Hilfen können Eltern und Kinder oftmals nicht wieder zusammenfinden.
Danke für das Gespräch!
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