Dipl.Psych. Irmela Wiemann

Die Rückkehr von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie

Interview mit Frau Dipl.Psych. Irmela Wiemann

Rückführungen sind nicht immer am Wohle des Kindes orientiert. Im Rahmen einer Weiterbildung im Colleg für FamilienPädagogik im März 2004 gab Irmela Wiemann, Familientherapeutin, Autorin und langjährige Expertin für Pflegekinder fachliche Orientierung, wann Rückführungen anzustreben sind und wie sie gelingen können. Das Interview führte Dr. Rosa Heim, die Leiterin des Collegs für FamilienPädagogik:

Heim: Was war ausschlaggebend, dass Sie sich mit dem Thema Rückführungen so intensiv beschäftigten?

Wiemann: Wenn man sich mit fremdplatzierten Kindern befasst, dann gehört das Thema Rückplatzierung dazu. Ich wurde als Fachfrau immer wieder hinzugezogen, wenn nicht klar war: Was ist für das Kind das Richtige? Leider erfahre ich auch von vielen Rückführungen, die nicht gelungen sind. Wir müssen immer abwägen: Was ist das höhere Gut für das Kind? In der eigenen Familie groß zu werden oder die langjährige Bindung in einer Pflegefamilie zu erhalten.

Heim: Welche Veränderungen in Bezug auf Rückführungen sind festzustellen?

Wiemann: Es gab Zeiten, da wollte die Fachwelt einen weiteren Beziehungsabbruch für das Pflegekind in jedem Falle vermeiden. Das hat sich geändert. Auch in einer Pflegefamilie muss ein Kind viele Konflikte tragen: Die Ausnahmesituation, den Schmerz, fortgegeben zu sein, Rolle und Status gegenüber leiblichen Kindern. Oftmals lebt es dauerhaft im Spannungsfeld zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie. Deshalb halten es einige Fachrichtungen für einen existentiellen Anspruch von Kindern, wieder in ihrer eigenen Familie zu leben.

Heim: Wann hat eine Rückführung Sinn? Wann kann sie erfolgreich sein? Welche Kriterien legen Sie an?

Wiemann: Zunächst sind die entscheidenden Faktoren: Alter des Kindes, als es die Herkunftsfamilie verlassen hat, Dauer der Fremdplatzierung und Bindung des Kindes zu den Herkunftseltern bzw. zu neuen Bezugspersonen. Kam ein Kind bereits als Säugling in eine Pflegefamilie, dann liegen dort seine primären Bindungen und eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nach ein, zwei, drei und mehr Jahren ist die Ausnahme, auch wenn Eltern sich inzwischen stabilisiert haben. Die frühe Zugehörigkeit eines Kindes muss geschützt werden. Hat ein Kind lange Jahre in seiner Herkunftsfamilie gelebt, dann ist es anzustreben, dass es wieder in diese Familie zurück kann. Dabei müssen wir berücksichtigen, was zur Fremdunterbringung geführt hat. Manchmal muss Rückführung von vornherein ausgeschlossen werden, weil eine Vertrauensbasis vom Kind zu seinen Eltern vollständig zerstört wurde. Das heißt, wir müssen die Kriterien Alter und Bindung, Dauer der Fremdplatzierung und emotional-soziale Bedingungen in der Herkunftsfamilie in Relation setzen.

Heim: Bedeutet das, dass eine Fremdunterbringung eines Kleinkindes die schwierigste Ausgangssituation ist?

Wiemann: Ja genau. Für die Fachkräfte ist das eine schwere Entscheidung. Ein Kind, das mit einem Jahr fremd platziert werden muss, entwickelt relativ rasch eine intensive Beziehung zu den Menschen, mit denen es lebt. Die Herkunftseltern wiederum müssen begreifen, dass sie ihrem Kind diese Bindungen nicht einfach wieder nehmen können. Um ein Kind, das mit einem Jahr in eine Pflegefamilie kommt, mit drei oder vier Jahren wieder zurückzuführen, denn so lange braucht es mindestens, bis eine schwere Krise, z.B. Sucht, überwunden wurde, müssen die Herkunftseltern ganz viel leisten: Die Herkunftseltern müssen präsent und mit dem Kind vertraut geblieben sein, das bedeutet eine hohe Dichte von Kontakten. Vor der Rückkehr müssen die Eltern bereit sein, Kontakte zu intensivieren, sanfte, weiche Übergänge zu gestalten und nach der Rückkehr sollten sie anerkennen, dass die bisherige Pflegefamilie für immer ein zentraler Teil im Leben des Kindes bleibt.

Heim: Sind Eltern überhaupt für diese Prozesse zu gewinnen?

Wiemann: Wenn wir eine Rückführung qualitativ gut und für die Kinder erfolgreich gestalten wollen, dann ist es Voraussetzung, dass die Eltern für diese Prozesse zu gewinnen sind. Sonst müssen wir mit ihnen daran arbeiten, dass sie ihr Kind in der Pflegefamilie lassen. Es ist wichtig, mit den Eltern einen am Interesse des Kindes orientierten Weg zu erarbeiten. Das braucht Zeit und personelle Kapazitäten.

Heim: Wann ist die Prognose für eine Rückführung günstig?

Wiemann: Es gibt zum einen immer Herkunftsfamilien, die wir als "erziehungsunfähig" oder mit so wenig Ressourcen ausgestattet erleben, dass eine Rückführung auszuschließen ist. Zum anderen gibt es Lebenskrisen vorübergehender Art, die von den betroffenen Eltern bewältigt werden können: Krankheiten, schwere seelische Krisen, Partnerschaftskrisen, Schübe von psychischen Krankheiten, möglicherweise Suchtverhalten. Es hängt zum einen davon ab, wie entschlossen und selbstkritisch Eltern an sich arbeiten und diese Krisen überwinden. Entscheidend ist, ob die Eltern Verantwortung für die Geschehnisse übernehmen, die zur Fremdplatzierung geführt haben. Zum anderen ist die Einfühlung in das Kind von großer Bedeutung: Eine Mutter oder ein Vater, die von ihrem Kind getrennt lebten, müssen bei der Wiederaufnahme mehr leisten als normale Eltern. Sie bekommen ein seelisch verletztes Kind zurück, das durch die Trennung offen oder unbewusst misstrauisch geworden ist. Wir kennen hier Phasen des Beziehungsaufbaus: Da kommt zunächst die Phase, in der alle sehr glücklich sind und alles sehr leicht aussieht. Dann kommt aber eine Phase, in der das Kind ambivalent ist oder sich verweigert. Es hat Angst, sich wieder einzulassen, es fragt sich: "Geben mich meine Eltern wieder fort?". Es wird ganz viele Konflikte inszenieren, um auszuloten, ob es sich auf die Eltern jetzt verlassen kann. Das sind ganz schwere Prozesse. Die Prognose ist gut bei Eltern, die bereit sind, Beratung, Hilfe, Unterstützung anzunehmen. Allein können sie meist diese komplizierten Prozesse nicht bewältigen, sonst stehen sie wieder vor einem Scherbenhaufen.

Heim: Können Kinder nach Gewalt- oder Missbrauchssituationen zurückgeführt werden, wenn der betroffene Elternteil Reue zeigt und Stabilität in der Familiensituation gegeben ist?

Wiemann: Es gibt bestimmte schwere Ereignisse in Familien, da ist Rückführung auszuschließen. Dies ist bei sexuellem Missbrauch der Fall, selbst wenn der Missbraucher es bereut. Auch zu einem Elternteil, der das Kind schwer geängstigt, misshandelt und traumatisiert hat, können wir ein Kind nicht mehr zurückkehren lassen, selbst wenn er bereut, was er getan hat. Wenn extreme Grunderfahrungen vorliegen, Misshandlung, ausweglose Ohnmachtsituationen, Angstsituationen, Schmerzsituationen, dann kann ein wirkliches Vertrauen vom Kind zum Erwachsenen nicht mehr aufgebaut werden Denn die unbewusste Angst des Kindes bleibt, sie bindet enorm viel seelische Energie.

Heim: Wie geht man damit um, wenn Kinder äußern, dass sie nicht mehr in ihre Herkunftsfamilie zurück wollen?

Wiemann: Wir dürfen nicht gegen die Interessen der Kinder entscheiden, gegen die seelischen Bedürfnisse der Kinder. Wir müssen aber auch aufpassen, uns nicht nur an einem vordergründigen Ich-Will-Nicht zu orientieren. Es muss geklärt werden, woher das Nein kommt. Oft sind in der Pflegefamilie Bindungen entstanden. Das Kind hat hier seinen Lebensmittelpunkt und es möchte bleiben. Oder es können Ängste des Kindes sein, dass es nach einer Rückkehr erneut fortgegeben wird. Es können aber auch Bestrafungswünsche des Kindes sein, es will seine einstige Ohnmacht in Macht umwandeln: Die haben mir so weh getan, indem sie mich fort gegeben haben und jetzt zeige ich denen, dass sie mich nicht so einfach haben können. Wir müssen sehr genau hinschauen, was sind die Motive und Kindern und Eltern bei der Klärung helfen. Es gibt den klassischen Fall, dass die Kinder zu den Pflegeeltern sagen, ich will bei euch bleiben und zu den Eltern sagen, ich will zurück. Für ein solches Kind müssten langfristig eigentlich beide Familien erhalten und nicht eine Familie gegen die andere ausgetauscht werden.

Heim: Ist in solchen Situationen eine Unterbringung in Pflegefamilien sinnvoll?

Wiemann: Kinder, die in einer Einrichtung leben sind natürlich leichter rückführbar, weil ihnen in der Einrichtung keine Familie zum Tausch angeboten wurde. Nur wenn Kinder in Pflegefamilien sind, kommt es zu den ganz kritischen Entscheidungskrisen. Ein Kind in einer Einrichtung hat Bindungen zu ErzieherInnen und Bezugspersonen aufgebaut, hat neue Modelle, neue Lebensweisen und Lebensregeln erlebt, aber es gehört eindeutig weiter zu seiner Familie. Deshalb ist es bereits in der Planungsphase wichtig, die richtige Jugendhilfe-Maßnahme zu finden: Einrichtung oder Familie. Die klassische Privatpflegefamilie ist auf Langzeitpflege orientiert und möchte die Kinder zu Familienmitgliedern machen. Das ist die richtige Maßnahme für Kinder, deren Eltern keine Versorgungsrolle im Alltag mehr werden übernehmen können. Wenn eine Chance der Rückkehr besteht, werden heute manchmal aber auch gezielt Pflegefamilien belegt, die sich als Assistenz- und Gastfamilie definieren und die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie intensiv betreiben. Die braucht das Kind ja, um die Beziehung zu den Eltern zu erhalten. Das sind sehr schwere, professionelle Aufträge. Eigentlich werden diese Pflegefamilien dafür zu schlecht bezahlt. Aber sie können eine sinnvolle Alternative zum Heim sein, wenn sie ihren Auftrag erfüllen, dem Kind seine Zugehörigkeit zu seiner eigenen Familie im Bewusstsein zu erhalten.

Heim: Von den Eltern muss soviel geleistet werden, wie kann die Elternbegleitung aussehen? Wer soll sie machen?

Wiemann: Zum einen kann die Jugendwohlfahrt freie Träger zur Begleitung von Familien beauftragen. Leben die Kinder in Einrichtungen, so wird diese Arbeit häufig auch von diesen übernommen. In jedem Falle braucht es eine intensive Phase der Beratung und der Vorbereitung der Eltern oder der Elternteile. Oder MitarbeiterInnen der sozialpädagogischen Familienhilfe begleiten vor und nach der Rückkehr des Kindes die Pflegefamilie und die Herkunftsfamilie. Je nach Umfang und Intensität kann diese Arbeit auch von sozialen Fachkräften im Pflegekinderdienst geleistet werden oder es können Erziehungsberatungsstellen beauftragt werden. Inhaltlich muss die Beratung mit den Eltern noch einmal bei der Krise der Fremdunterbringung beginnen. Zentrales Thema ist: Können sie Verantwortung für das Geschehene übernehmen?

Heim: Wie bringt man Eltern dazu, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen?
Wiemann: Es ist Aufgabe der Fachkräfte, die Eltern zu motivieren. Auch die Gerichte können anordnen, dass Hilfe und Beratung angenommen werden muss, um eine erfolgreiche Rückkehr des Kindes zu gewährleisten. Ob es dann gelingt, muss der Beratungsprozess zeigen. Man kann übrigens das Kind in diese Arbeit einbeziehen, und ihm beispielsweise sagen, wie schwer das war, so lange ohne Mama und Papa auszukommen, auch dass es vielleicht Angst hat, Mama und Papa, könnten es erneut fortgeben. Wenn wir diese Ängste und Realitäten aussprechen vor Eltern und Kindern, können wir viel in Gang setzen. In unserer Beratungsstelle leiten wir Eltern konkret an, ihren Kindern beispielsweise zu sagen: "Wir verstehen, dass du jetzt einen eigenen Kopf hast, schließlich bist du ganz lange ohne uns ausgekommen. Es gehört dazu, dass das Wiederzusammenwohnen jetzt für uns alle nicht leicht ist." Ohne diese konkreten Hilfen können Eltern und Kinder oftmals nicht wieder zusammenfinden.

Danke für das Gespräch!

 


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